Regalprüfer

Regalprüfer nach DIN EN 15635

Seit August 2009 gilt auch in Deutschland die europäische Norm DIN EN 15635 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“. Diese Norm ist eine der wenigen europäischen Normen, die sich unmittelbar an den Benutzer einer technischen Einrichtung wendet – im vorliegenden Fall: an den Betreiber eines Regals bzw. einer Regalanlage.

Die Norm DIN EN 15635 beinhaltet Leitlinien für den sicheren Betrieb von Regalanlagen. Damit sollen Gefahren und Auswirkungen durch gefahrenträchtige Betriebsabläufe möglichst vermieden, zumindest jedoch auf ein Minimum reduziert werden. Die Norm hilft bei der Anwendung von Maßnahmen, um festgestellten Risiken wirksam zu begegnen.

Bei der jährlichen Experteninspektion prüfe ich als Regalprüfer nach DIN EN 15635 den Betriebszustand Ihrer Regalanlage, kennzeichne farblich vorhandene Schäden (abgestuft nach Schweregrad der Beschädigung) und erstelle hierüber einen Bericht. Mit dessen Hilfe können Sie die vorhandenen Schäden entsprechend der Einstufungen beobachten und/oder beseitigen lassen.

Eine erste Information zum Thema Regalsicherheit ermöglichen Ihnen die berufsgenossenschaftlichen Regelwerke „Lagereinrichtungen und Geräte“ DGUV Regel 108-007 (bisher BGR 234) und „Sicherheit von Regalen“ DGUV Information 208-043 (bisher BGI/GUV-I 5166).

Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 und BetrSichV

Laut BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) müssen alle Arbeitsmittel und somit auch Leitern und Tritte regelmäßig einer Prüfung unterzogen werden. Hierbei kann die DGUV Vorschrift 208-016 (bisher BGI 694) als Handlungsanleitung herangezogen werden.

Für die Prüfung von Leitern und Tritten wurden spezielle Kriterien festgelegt, auf deren Grundlage die wiederkehrenden Sicht- und Funktionsprüfungen festzulegen sind. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, dass er seine Arbeitnehmer mit speziellen Anleitungen und Hinweisen über diese Prüfungen von Leitern und Tritten entsprechend DGUV Vorschrift 208-016 informiert und diese durchführen lässt, so dass der richtige und sichere Umgang garantiert werden kann.

Die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 ist wichtig und vorgeschrieben für alle Unternehmen, die tragbare Leitern und Tritte für ihre Beschäftigten bereitstellen oder selbst benutzen.

Die Funktionsprüfung von Leitern und Tritten entsprechend der DGUV Vorschrift 208-016 ist durch eine befähigte Person entsprechend der Betriebsverhältnisse, jedoch mindestens 1 Mal jährlich durchzuführen.

Unabhängig von den Sichtprüfungen vor der Benutzung, durch die beauftragten Personen, müssen Leitern und Tritte mindestens alle 12 Monate von einer sachkundigen/befähigten Person auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 geprüft werden.  Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren, die Leitern und Tritte zu kennzeichnen und mit einem Prüfsiegel zu versehen. Gerade auf Großbaustellen und im Fall eines Unfalls sind vorhandene Prüfsiegel schnell auch ein Haftungsthema.

Wodurch zeichnet sich eine Leiterprüfung durch Bardel Technik + Consulting aus?

  • eine rechtssichere Prüfung von Leitern und Tritten
  • Aufnahme von Leitern und Tritten in die Prüfdokumente
  • Erstellung des Prüfberichts mit einer Mängeldokumentation
  • Anbringung der Kennzeichnung und des Prüfsiegels an den Leitern und Tritten
  • Übergabe des notwendigen Prüfprotokolls nach der BetrSichV an den AG

Bardel Technik + Consulting führt eine Leiterprüfung entsprechend der DGUV Vorschrift 208-016 durch. Diese Prüfung ist während des laufenden Betriebes möglich, so dass Ihnen keine oder nur kurzzeitige Ausfallzeiten entstehen.

 

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